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Steueränderung 2009 – Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer

Zum 1. Januar 2009 ist die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge eingeführt worden. Das bedeutet, dass für Kapitalerträge die den Freistellungsauftrag überschreiten 25 % Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag  und ggf. auch Kirchensteuer von Ihren Kapitalerträgen abgezogen und in anonymisierter Form an das Finanzamt abgeführt werden. Sofern Sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind, haben Sie folgende Möglichkeiten, die auf die Kapitalertragsteuer entfallende Kirchensteuer abzuführen:

  1. Sie geben uns den Auftrag für Sie die Kirchensteuer bereits mit der Abgeltungsteuer an das Finanzamt abzuführen. Hierzu benötigen wir von den „Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer“. Die Anträge erhalten Sie bei allen unseren Geschäftsstellen, Ihrem Berater oder hier zum Download.

  2. Sie geben im Rahmen Ihrer Steuererklärung Ihre bereits gezahlten Kapitalertragssteuern gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt an. Ihr Finanzamt berechnet dann nachträglich die entsprechend zu zahlende Kirchensteuer.

Fall Sie noch weitere Fragen zur Abgeltungssteuer haben unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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