Änderung der Bedingungen für die Datenfernübertragung. Datenträgeraustausch und für beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr zum 31. Oktober 2009

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die Umsetzung des neuen EU-Rechtsrahmens für Zahlungsdienste in deutsches Recht erfordert umfangreiche Anpassungen von Regelungen im Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Daher gelten ab dem 31. Oktober 2009 neue Bedingungen für die Datenfernübertragung, Datenträgeraustausch und für beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr, die am Schalter zur Einsicht- und Mitnahme verlangt werden können.
Eine Fassung des neuen Regelwerkes stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.
Download Sonderbedingung für Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr




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