Neueste Änderungen im Wettbewerbsrecht
Service - garantiert!
Nach den neuesten Änderungen im Wettbewerbsrecht dürfen Sie nur noch nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung telefonisch kontaktiert werden. Mit der beigefügten Einverständniserklärung sorgen Sie dafür, dass wir Sie auch weiterhin über Fälligkeiten, gesetzliche Änderungen oder attraktive Produktangebote telefonisch informieren können.
Füllen Sie diese Erklärung einfach aus und geben sie bei einer unserer Filialen ab oder senden Sie uns diese zu.





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